Von wegen Sommerloch! Die #Landesverrat Ereignisse geben keine Ruhe. Sie bescheren uns auch eine medienrechtliche Debatte, die mancher als antiquiert bezeichnet. Ich halte sie dennoch für wichtig und richtig, hochinteresssant und längst entscheidungsreif: Sollen Journalisten und Blogger dieselben Privilegien besitzen?
Die Medienwelt hat sich dramatisch verändert. Diese unumkehrbare, Fakten schaffende, rasant fortschreitende Entwicklung muss in dieser konkreten – und in so mancher anderen – medienrechtlichen Regelung endlich ihren Niederschlag finden. Die Gesetzgeber aber tippeln hinter einem rasenden Express hinterher, scheint es mir. Wo sind denn dort jene Kompetenzen, Regeln entsprechend der neuen Realitäten zu schaffen?
Im aktuellen Fall plädiere ich, der selbst zehn Jahre „ehrenamtlich“ kommunalpolitisch gebloggt hat, für diese Regelung: Grundsätzlich sollen gleiche Rechte und gleiche Pflichten für Journalisten und Blogger gelten! Während manche Edelfeder gar noch Journalisten über Blogger hebt, unterscheidet mancher Medienrechtler in der Debatte feiner: Sie wollen berufliche anders als Freizeit-Blogger sehen, um den einen die Privilegien der über die Meinungsfreiheit hinausgehenden Pressefreiheit zuzuerkennen und den anderen nicht.
Hier tut sich nach meiner Sicht der Dinge wieder einmal ein unendlich weites (Ressourcen verschlingendes) Feld für Rechtstreitigkeiten auf, das ich auf gar keinen Fall urbar machen würde. Gleiche Rechte und Pflichten für Journalisten und Blogger! Punkt. Zugleich ist endlich dafür zu sorgen, dass alle Blogger ein Bewusstsein entwickeln können: Sie müssen Sorgfaltspflichten nachkommen und mit den elementaren Regeln des Pressekodex vertraut sein – genauso wie jeder Journalist es sein muss (müsste).
„Medienkunde“ vom Schulfach bis zum ständigen Bildungsthema unserer gesamten Gesellschaft ist überfällig; bei Bürgern genauso wie bei Politikern.