Medienmacher machen

Ein spannendes Thema sind für mich immer wieder die „medienrechtlichen Konsequenzen“ daraus, wenn ich als Kommunikations-Berater meine Partner selbst zu Medienmachern mache. Mit der Website, dem Corporate Blog, mit der Facebook-Seite, dem Twitter-Account und dem eigenen eNewsetter also das selber machen, was früher klassischen Medien vorbehalten war.

Hier lauern nach meinen Erfahrungen so gut wie an jeder Ecke rechtliche Herausforderungen. Antworten sind gefragt, wie z.B. mit urheberrechtlichen Fallstricken umzugehen ist. Die sind zumindest für die meisten Beratungspartner neu; gehören einfach nicht zu deren Kernkompetenz. Sie haben eine Idee, ein Produkt, eine Unternehmung – und marschieren also im alle Möglichkeiten verheißenden Social-Media-Minenfeld los, ohne sich lang und breit über die rechtlichen Rahmenbedingungen Gedanken zu machen. Sie und schon gar nicht ihre Mitarbeiter sind geschult, was z.B. urheberrechtlich erlaubt ist und was nicht. Social Media Guidelines beispielsweise können ihnen und ihren Mitarbeiter helfen, Unternehmensinteressen zu schützen. Das kann die Bewahrung von Unternehmensgeheimnissen betreffen oder auch einfach den Umgang mit Bildern, um etwa Lizenzverstößen vorzubeugen, oder auch den gesetzeskonformen Aufbau und Umgang mit eNewsletter-Verteilern.

In diesem weiten Feld lautet meine Devise: Vor dem Schaden klug sein!